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Verordnung gegen überhöhte Gebühren bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Überhöhte Gebühren im Geldverkehr mit dem Ausland schützten über Jahrzehnte das Bankwesen vor ausländischem Mitbewerb. Bis zu 47 Euro kostete vor einem Jahr die Überweisung von 100 Euro im Euro-Raum. Bei einer gemeinsamen Währung war das - nicht nur für die Kunden - nicht mehr nachvollziehbar. Nachdem die Banken sich dem Druck der EU nicht gebeugt hatten, gibt es jetzt eine Verordnung zur Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs. Die Gebühren für Abhebungen am Geldautomat, Bankkartenzahlungen und Überweisungen in Euro (in Höhe von maximal 12.500 Euro) müssen ab dem 1. Juli 2003 bei In- und Auslandszahlungen identisch sein. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Ab 2006 gilt die Verordnung auch für Beträge über 50.000 Euro.

Mitteilung der Europäische Union



Letzte Änderung:  10:29 11/08 2005

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